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Was ein eigenes KI-Modell wirklich kostet
Der erste Posten ist der Modellpreis. Bei IonKon kostet Tarif M mit 9 Milliarden Parametern (Basismodell Qwen3.5-9B) 25.000 Euro netto, einmalig. Tarif L mit 27 Milliarden Parametern (Qwen3.8-27B) kostet 60.000 Euro netto, einmalig. Danach gibt es keine Lizenz- oder Nutzungsgebühr und keine Begrenzung der Nutzerzahl.
Stand: 14. September 2026
Die vier Posten
Die Hardware. Das Modell läuft im eigenen Firmennetz, also braucht es ein Gerät. IonKon liefert keines und empfiehlt nur; beschafft wird von Ihnen selbst, weil Preise und Verfügbarkeit am Markt schwanken. Als Orientierung dient der NVIDIA DGX Spark mit 128 Gigabyte gemeinsamem Speicher. Am 12. August 2026 lag der günstigste gelistete Preis bei 5.799 Euro inklusive Mehrwertsteuer, also 4.874 Euro netto. Ein Gerät dieser Klasse trägt beide Modellgrößen. Wer stattdessen eine Serverkarte in einen vorhandenen Rechner setzt, zahlt mehr: eine NVIDIA L40S mit 48 Gigabyte liegt bei rund 6.500 Euro netto, eine RTX PRO 6000 Blackwell mit 96 Gigabyte bei rund 10.800 Euro netto, jeweils ohne das Gerät darum herum.
Der Strom. Für den DGX Spark gibt der Hersteller ein Netzteil mit 240 Watt an, der Prozessor selbst ist mit 140 Watt spezifiziert. Die Rechnung unten setzt 150 Watt im Mittel an, rund um die Uhr, also 1.314 Kilowattstunden im Jahr. Betriebe mit einem Jahresverbrauch zwischen 20.000 und 500.000 Kilowattstunden zahlten im zweiten Halbjahr 2025 durchschnittlich 26,18 Cent je Kilowattstunde ohne Umsatzsteuer. Das ergibt 344 Euro im Jahr und 1.032 Euro in drei Jahren.
Der Betriebsaufwand. Jemand richtet das Gerät ein, sichert es, spielt Aktualisierungen ein und sieht nach, wenn etwas klemmt. Die Rechnung setzt vier Stunden im Monat an. Eine Arbeitsstunde im Wirtschaftsbereich Information und Kommunikation kostete 2025 durchschnittlich 58,50 Euro. Das sind 2.808 Euro im Jahr und 8.424 Euro in drei Jahren.
Die Rechnung über drei Jahre
Alle Beträge netto, gerundet. In Jahr vier fallen weiter rund 3.150 Euro für Strom und Betrieb an; Modell und Hardware sind bezahlt.
| Posten | Tarif M | Tarif L |
|---|---|---|
| Modell, einmalig | 25.000 € | 60.000 € |
| Hardware, einmalig | 4.874 € | 4.874 € |
| Strom, 3 Jahre | 1.032 € | 1.032 € |
| Betrieb, 3 Jahre | 8.424 € | 8.424 € |
| Summe nach 3 Jahren | 39.330 € | 74.330 € |
Was das je Arbeitsplatz bedeutet
Kein Posten in der Tabelle wächst mit der Zahl der Nutzer. Tarif M kostet über drei Jahre 39.330 Euro, also rund 1.090 Euro im Monat. Bei zehn Personen sind das rund 109 Euro je Person und Monat, bei fünfzig rund 22 Euro, bei hundert rund 11 Euro. Tarif L kostet rund 2.060 Euro im Monat, je Person bei zehn Nutzern rund 206 Euro, bei fünfzig rund 41 Euro, bei hundert rund 21 Euro.
Die Zahlen stehen hier, damit Sie sie gegen Ihren eigenen Bedarf halten können; wie viel Arbeit das Modell in Ihrem Haus übernimmt, kann niemand von außen beziffern.
Wenn der Preis nicht die Frage ist
Für einen Teil der Häuser geht die Rechnung oben an der Entscheidung vorbei. Wer Mandanten-, Patienten- oder Personalakten verarbeitet, unterliegt § 203 StGB; die Vorschrift nennt unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Berufspsychologen, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Dazu kommen Konstruktionsunterlagen, Vertragsentwürfe und alles, was unter einer Geheimhaltungsvereinbarung steht.
Für diese Unterlagen kommt kein Dienst in Frage, der sie fortlaufend zu einem Dritten überträgt. Was bleibt, ist ein Modell, das im eigenen Haus läuft, oder der Verzicht.
Der Weg über einen Dienstleister ist nicht verschlossen, aber er ist Arbeit. § 203 Absatz 3 StGB erlaubt die Offenbarung an mitwirkende Personen nur, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist, und Absatz 4 macht den Schweigepflichtigen selbst strafbar, wenn er die Verpflichtung zur Geheimhaltung versäumt (§ 203 StGB).
Für Rechtsanwälte führt § 43e BRAO das aus: sorgfältige Auswahl, Verpflichtung zur Verschwiegenheit in Textform samt Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, und für Dienstleistungen im Ausland nur, wenn der dort bestehende Schutz dem inländischen vergleichbar ist (§ 43e BRAO). Diese Prüfung fällt bei jedem Anbieterwechsel erneut an und steht in keiner Preisliste.
Beim eigenen Modell fällt diese Prüfung einmal an: Die Unterlagen werden im Auftrag und unter Vertrag nach Art. 28 DSGVO verarbeitet und nach dem Anlernen gelöscht. Im laufenden Betrieb verlässt kein Dokument mehr das Haus.
Was in der Tabelle nicht steht
Zwei Punkte gehören in die Entscheidung, lassen sich aber nicht sauber in Euro je Monat ausdrücken.
Der erste ist steuerlich. Das gekaufte Modell ist ein entgeltlich erworbenes immaterielles Wirtschaftsgut und damit grundsätzlich aktivierungs- und abschreibungsfähig; anzusetzen sind die Anschaffungskosten. Für die Hardware lässt das Bundesfinanzministerium seit dem Schreiben vom 22. Februar 2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu, während die amtliche AfA-Tabelle AV für Workstations und Personalcomputer drei Jahre nennt. Welcher Weg für Sie besser ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Der zweite ist der Restwert. Nach drei Jahren sind Gerät und Modell noch vorhanden und weiter nutzbar, auch ohne den Lieferanten. Das Modell altert nicht; wächst der Wissensstand, kommt der Zuwachs über ein Nachtraining hinein.
Der Bezug zum IonKon-Angebot
IonKon verkauft genau das, was in dieser Rechnung steht: ein auf Ihre Unterlagen feingetuntes Modell, einmalig bezahlt, ohne Lizenzserver. Mit der vollständigen Zahlung gehen die Modellgewichte in Ihr Eigentum über. Die Hardware beschaffen Sie selbst; wir empfehlen Geräte, binden Sie aber an keinen Lieferanten und an keinen Preis.
Wer die Zahlen auf sein Haus überträgt, braucht zwei Angaben: die Zahl der Personen, die mit dem Modell arbeiten, und den Zeitraum, über den gerechnet wird. Da kein Posten mit der Nutzerzahl wächst, sinkt der Preis je Arbeitsplatz mit jeder weiteren Person.
Quellen
- NVIDIA DGX Spark Founders Edition, Preisvergleich Geizhals
- NVIDIA DGX Spark, Produktseite
- NVIDIA L40S, Preisvergleich Geizhals
- NVIDIA RTX PRO 6000 Blackwell Workstation Edition, Preisvergleich Geizhals
- Eurostat, Strompreise für Nicht-Haushaltskunden (nrg_pc_205)
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 111 vom 31.03.2026
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 148 vom 29.04.2026
- BMF-Schreiben vom 22.02.2022, IV C 3 - S 2190/21/10002 :025, Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
- BMF, AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle "AV")
- § 203 StGB, Verletzung von Privatgeheimnissen
- § 43e BRAO, Inanspruchnahme von Dienstleistungen
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